Leistungsverzeichnis über Verwaltertätigkeiten von Wohnungseigentum im Überblick

Allgemeine Verwalterleistungen:

  • Jährliche Einberufung und Durchführung einer ordentlichen Eigentümerversammlung.
  • Vorlage des Wirtschaftsplanes für das laufende Jahr sowie die Abrechnung für das vergangene Jahr zur Beschlussfassung bei der o. a. Eigentümerversammlung.
  • Protokollführung über Beschlüsse der Versammlung sowie Zusendung der Protokollabschrift an jeden Wohnungseigentümer.
  • Aufbewahrung der Beschlussprotokolle, das Führen der Beschlusssammlung.
  • Für die Einhaltung der Hausordnung zu sorgen.
  • Für die ordnungsgemäße, laufende Instandhaltung u. Instandsetzung zu sorgen.
  • Führen von Verwaltungskonten in der Form von Eigentümerkonten, Neueröffnung des Hausgeld- und Rücklagenkontos.
  • Die Bildung einer Instandhaltungsrücklage gemäß Beschlussfassung und Gesetzesvorlage.
  • Einforderung und Empfangnahme von Lasten- u. Kostenbeiträgen ( Hausgeld) sowie sonstiger Zahlungen.
  • Bewirkung aller Zahlungen u. Leistungen die mit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen.
  • Abschluss von objektbezogenen Sach- u. Haftpflichtversicherungen im erforderlichen
  •   Umfang sowie Vornahme von notwendigen Handlungen zur Schadensminderung im Versicherungsfall.
  • Inanspruchnahme der Dienste von Hilfskräften – Hausmeister, Putzfrauen, Sachverständige, Handwerker, Heizkostenabrechnungsfirmen, Rechtsanwälte u. a in erforderlichem Umfang.
  • Beschaffung von erforderlichen Gebrauchsgegenständen für die ordnungsgemäße< Bewirtschaftung. (z.B. Gartengeräte, Heizmaterial)
  • Abschluss aller sonst im Rahmen der Verwaltungsaufgaben erforderlichen Verträge. (z. B. Wartungsverträge etc.).
  • Vertretung der Eigentümergemeinschaft im Außenverhältnis gerichtlich u. außergerichtlich sowie gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Gemeinschaft gegen Dritte oder gegenüber einzelner Wohnungseigentümer im Namen der Eigentümer.

Besondere Verwalterleistungen:

  • Einberufung außerordentlicher Eigentümerversammlungen.
  • Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums vom Bauträger.
  • Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen, soweit sie sich auf das Gemeinschaftseigentum beziehen.
  • Verhandlungen mit Behörden und Erfüllung behördlicher Auflagen.
  • Erstellung oder Wiederherstellung fehlender Verwaltungsunterlagen (einschl. Abrechnungen), die zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Verwaltung und Buchhaltung erforderlich und bei Übernahme der Verwaltung nicht vorhanden sind.
  • Vorbereitung und Durchführung gerichtlicher Mahn- und Klageverfahren.
  • Teilnahme an Verwaltungsbeiratssitzungen außerhalb der üblichen Bürozeiten, auf Wunsch des Verwaltungsbeirates.
Weitere Details entnehmen Sie bitte unserem Vertragsangebot.

Transparenz und Gradlinigkeit in allen Dienstleistungen betreffend sowie ein hohes Maß an Flexibilität gegenüber unseren Auftraggebern, dass zeichnet uns neben den hohen Ansprüchen an Qualität ganz besonders aus.

So führen wir beispielsweise Wohnungseigentümerversammlungen nach Bedarf auch außerhalb der üblichen Bürozeiten oder auch mal am Wochenende durch.

Und wir legen großen Wert auf eine regelmäßige Vor –Ort –Betreuung, routinemäßig und nicht nur im Schadens-/ Reparaturfall.