Leistungsverzeichnis von Mietverwaltungstätigkeiten im Überblick

Allgemeine Verwalterleistungen:

1.) Kaufmännische Verwaltung

  • Wahrnehmung der Rechte des Auftraggebers gegenüber allen Behörden einschl. Grundbuchämtern, Hypotheken- u. Darlehensgläubigern, Lieferanten, Handwerkern sowie Mietern und Pächtern.
  • Abschluss und Kündigung von Mietverträgen sowie Neuvermietung.
  • Vereinnahmung des gesamten Mietinkassos nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  • Überprüfung und Geldendmachung von Mieterhöhungsmöglichkeiten.
  • Ermittlung und Durchführung aller Betriebs-, Heiz- u. Warmwasserkostenabrechnungen
  • Durchführung aller zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung erforderlichen Maßnahmen.
  • Abschluss u. Kündigung von Versicherungsverträgen, soweit sie sich auf das Vertragsobjekt beziehen, sowie die Wahrnehmung von Rechten u. Pflichten aus diesen Verträgen.
  • Abwicklung des Schriftverkehrs mit den Mietern.
  • Einstellung u. Entlassung von Hilfskräften.
  • Erteilung von Prozessvollmachten für Zahlungsklagen jeder Art, die sich aus dem Miet-, Pacht- u. Nutzungsverhältnis ergeben, sowie für Räumungsklagen und einschließlich für die Durchsetzung des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Verwaltung und Bewirtschaftung des Vertragobjektes.
  • Bestellung von erforderlichen Gebrauchsgegenständen und Geräte für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung und die Ausstattung des Hausmeisters erforderlich sind.

2.) Technische Verwaltung

  • Laufende Überwachung des baulichen Zustandes und Vergabe notwendiger Reparaturmaßnahmen bis zu einem Betrag in vertraglich ausgehandelter Höhe. Darüber hinausgehende größere Instandhaltungsmaßnahmen bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers.
  • Abschluss von Wartungsverträgen.
  • Aufstellung periodischer Instandhaltungspläne in Absprache mit dem Auftraggeber.
  • Notruf, Erreichbarkeit auch außerhalb der Bürozeiten und an den Wochenenden.

Rechnungsbelegung

  • mtl. oder vierteljährliche Rechnungsvorlage – bis zum 20. des dem Abrechnungszeitraums folgenden Monats.
  • Erstellung und Vorlage einer Jahresabrechnung bis zum 30. Juni des folgenden Jahres.

Die fachliche intensive Auseinandersetzung mit den komplexen Anforderungen des gesamten Immobilienmarktes ist für uns ebenso wichtig wie die konkrete und praxisnahe Beschäftigung mit den einzelnen Teilmärkten. Dabei bieten wir stets einen zukunftsorientierten Dienstleistungsstandard.