Aktuelles / News

Hier erscheinen die aktuellen News

17.7.2023

WICHTIG!

Ab sofort geänderte Büroöffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 13.00 Uhr
Freitag keine öffentliche Bürozeit

14.7.2022

Der Artikel "Klimapläne für Gebäude: Verbot für neue Gasheizungen ab 2024" wurde unter Fachbeiträge eingestellt.

28.6.2022

Ausführung/Beleg über zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG unter Hausverwaltung/Zertifikate & Weiterbildungen/Zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG hinterlegt.

15.6.2022

Der Fachbeitrag "Neues BGH -Urteil_Rauchwarnmelder -Miete ist nicht als Betriebskosten umlegbar" wurde unter Fachbeiträge eingestellt.

20.4.2022

Der Artikel "Neue Grundsteuerreform: Was Eigentümer in NRW jetzt tun müssen" wurde unter Fachbeiträge eingestellt.

29.3.2022

Die Artikel "Wärmepumpe - Allheilmittel bei der Gebäudeversorgung?", "Wärmepumpe - Hype oder Energie-Fiasko?" und "Auslaufmodell: Gasheizungen werden weiter gefördert" wurden unter Fachbeiträge eingestellt.

9.2.2022

Eine Information über die neue Heizkostenverordnung vom 1.12.2021 wurde unter Fachbeiträge eingestellt.

4.11.2021

Unter dem Button Hausverwaltung werden ab sofort Weiterbildungsnachweise gem. § 34c Abs. 2 GewO i. V. m. § 15b MaBV zur Einsichtnahme hinterlegt.

2.11.2021

Unter Vermietung wurden zwei neue Anzeigen veröffentlicht:

-Appartement mit Einbauküche und Balkon in Herne -Strünkede

-Zweiraumwohnung mit Einbauküche und Balkon am Stadtpark in Bochum

25.05.2021

Vodafone Deutschland GmbH zeigt an, dass in der Nacht vom 25. auf den 26. Mai 2021 Senderumbelegungen erfolgen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben.

 Schreiben von Vodafone Deutschland GmbH

19.11.2020

Der Beitrag "Anspruch auf Einbau von privaten E -Ladestationen und mehr Fördermittel" wurde unter Fachbeiträge eingestellt.

24.08.2020

-Aktualisierung- Einschränkungen durch Coronavirus Sars-CoV-2

Hier ein Überblick über bestehende Beschränkungen und Veränderungen:

Wir bitten Sie, nach Möglichkeit von einem persönlichen Besuch unseres Büros abzusehen. Die meisten Sachverhalte/Anliegen können per Telefon oder Mail gelöst werden.

Sollte ein Sachverhalt doch einen persönlichen Besuch unumgänglich machen, desinfizieren Sie sich bitte beim Betreten der Büroräume Ihre Hände und halten zu jeder Zeit einen Abstand von 1,5 m zu uns oder anderen Personen. Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes ist während des Aufenthaltes in unseren Räumen zwingend.

Im Falle von Schäden oder Problemen sind wir weiter stets bemüht schnellstmöglich für Termine oder Lösungen mit Dienstleistern oder Handwerkern zu sorgen. Sollte es dennoch einmal zu Verzögerungen kommen, bitten wir um Geduld und Verständnis.

Neben den behördlichen Vorgaben (Hygienevorschriften) richten wir uns nach den Empfehlungen des VDIV (Verband der Immobilienverwalter Deutschland).

Die Durchführung von Eigentümerversammlungen sind derzeit gar nicht oder nur eingschränkt möglich. Versammlungen mit vielen Eigentümern sind durch behördliche Einschränkungen nur unter strengen Maßnahmen möglich. Versammlungsräume in Gaststätten oder alternativen Lokalitäten werden aufgrund von geltenden Hygienvorschriften alleine aus wirtschaftlichen Gründen kaum oder gar nicht zur Verfügung gestellt. Des Weiteren werden bei evtl. Lockerungen Versammlungsräume auch von anderen Verwaltungsunternehmen nachgefragt werden, so dass nicht ausreichend Versammlungsräume und Kapazitäten zur Verfügung stehen.

Aufgrund der Formulierungen in unseren Versammlungsprotokollen ist sichergestellt, dass der zuletzt beschlossene Wirtschaftsplan auch weiter seine Gültigkeit behält. Dies wurde nochmals durch das Notstandsgesetz bestätigt.

Der zuletzt bestellte Verwalter bleibt bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung eines neuen Verwalters im Sinne des Wohnungseigentümergesetztes im Amt.

Die Jahresabrechnung, der Wirtschaftsplan und wichtige Instandhaltungsmaßnahmen werden im Rahmen von sogenannten "Vertreter -Eigentümerversammlungen" beschlossen. An der Versammlung nimmt nur der Verwalter (und ggf. ein Verwaltungsbeiratsmitglied, üblicherweise der Vorsitzende des Verwaltungsbeirates) teil. Alle übrigen Eigentümer stellen eine Vollmacht aus.

Die Vollmacht erhalten Sie, wie gewohnt, mit der Einladung zur Eigentümerversammlung. Sie können die Vollmacht ohne Weisung oder mit Ja/Nein/Enthaltung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilen.

Tagesordnungspunkte oder Sachverhalte die einer intensiven und ausführlichen Diskussion bedürfen, werden auf eine spätere Eigentümerverammlung verschoben. Dadurch soll gewährleistet werden, dass diese Sachverhalte ausreichend Zeit erhalten und Sie sich zu diesen Themen eine eigene und differenziertere Meinung bilden können.

Bitte haben Sie auch dafür Verständnis, dass wir Besichtigungen mit Interessenten von Wohnungen nur noch unter bestimmten Voraussetzungen durchführen. Dadurch kann es sein, dass Sie länger auf Besichtigungstermine warten müssen.

Auf Händeschütteln wird verzichtet. Es ist ein Abstand von 1,5 m einzuhalten. Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes während des Termins ist dauerhaft erforderlich!

Bei auftretenden Krankheitssymptonen, bitten wir Sie, Termine abzusagen und nicht zu Besichtigungen zu erscheinen. Informieren Sie uns bitte im Voraus darüber, es wird sich immer ein alternativer Besichtigungstermin finden lassen.

Für die vorgenannten Maßnahmen bitten wir um Ihr Verständnis!

Sollten sich Änderungen ergeben, finden Sie diese an dieser Stelle!

Für den Fall, dass auch unser Büro durch Quarantänemaßnahmen im Rahmen behördlicher Auflagen betroffen wäre, sind wir auch in eingeschränktem Maße weiter für Sie da.

In dringenden Notfällen erreichen Sie uns unter der Ihnen bekannten Notrufnummer +49 (0) 152 21643587 weiter wie gewohnt.

Mit den genannten Maßnahmen hoffen wir, gemeinsam diese besondere Situation zu bewältigen.

Bleiben Sie gesund!

16.07.2020

Die Beiträge "Silikonfugen sind Wartungsfugen" und "der BGH zu Ansprüchen des Mieters einer unrenoviert überlassenen Wohnung auf Durchführung von Schönheitsreparaturen durch den Vermieter" sowie das BGH Urteil V ZR 44/09 wurden unterFachbeiträge hinzugefügt.

04.06.2020

Die Broschüre Gesund Leben durch Lüften und Heizen wurde dem Login unter Formulare und Dokumente hinzugefügt.

20.05.2020

Eine neue Anzeige "Möblierte Wohnung in Bochum -Hiltrop" wurde unter Vermietung als auch unter ImmobilienScout24 veröffentlicht. Wohnung wurde vermietet.

14.04.2020

Der Brexit und seine Auswirkungen

Der am 31.01.2020 in GB eingetretene Brexit hat direkte Auswirkungen auf unser Büro. Wir haben uns deshalb entschlossen, die PRANDO GmbH, als Nachfolgegesellschaft für die PRANDO Immobilien Ltd., zu gründen.

Die Gründung der neuen Gesellschaft erfolgte heute am 14.04.2020.

Mit der Gründung der PRANDO GmbH wurde nunmehr die Voraussetzung geschaffen, um das gesamte Geschäft sukzessive auf die neue Gesellschaft zu übertragen.

Sobald die vollständige Übertragung abgeschlossen ist, wird die PRANDO Immobilien Ltd. ihre Tätigkeit einstellen und die Gesellschaft abgemeldet.

Wir freuen uns, auch zukünftig vertrauensvoll mit Ihnen unter dem neuen Firmenmantel der PRANDO GmbH zusammen zu arbeiten.

Die Geschäftsleitung und das Team der PRANDO GmbH

19.03.2020

Die BGH Urteile V ZR 251/10 "In die Jahresabrechnung sind alle im Abrechnungszeitraum geleisteten Zahlungen einzustellen" und V ZR 113/11 "Erwerber haftet für die Abrechnungsspitze der Jahresabrechnung" wurden unter Fachbeiträge frei geschaltet.

16.03.2020

Coronavirus Sars-CoV-2

Aufrgund der aktuellen Entwicklung bzgl. der Verbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 und der damit verbundenen Sorgfaltspflicht werden wir bis auf Weiteres zu keinen Eigentümerversammlungen einladen.

Neben den behördlichen Vorgaben richten wir uns auch nach den Empfehlungen des Verbandes der Immobilienverwalter Deutschland.

Wir möchten Sie bitten, uns aufgrund der aktuellen Situation nicht im Büro zu besuchen. Die meisten Sachverhalte können per Telefon besprochen und gelöst werden. Daher wählen Sie bitte den Weg per Telefon oder per mail, um mit uns in Kontakt zu treten.

Die Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne werden erstellt und verschickt. Beschlüsse werden entweder im Rahmen von Eigentümerversammlungen im Anschluss an die Pandemie oder im Wege von Umlaufbeschlüssen herbeigeführt.

Im Falle von Notfällen oder Dringlichkeiten können sogenannte "Vertreter -Versammlungen" stattfinden. Dies bedeutet, dass nur ein Eigentümer oder ein Verwaltungsbeiratsmitglied an der Versammlung teilnimmt, während die übrigen Miteigentümer eine Vollmacht ausstellen. Voraussetzung für eine derartige Versammlung ist, dass der Vertreter mit ausreichend Vollmachten der Miteigentümer ausgestattet wird. Die Vollmachten können Weisungsgebunden oder ohne Weisung erteilt werden. Die Vollmachten würden Sie mit der Einladung zur Eigentümerversammlung erhalten.

Bitte haben Sie auch dafür Verständnis, dass wir Besichtigungen mit Interessenten von Wohnungen nur noch unter Berücksichtigung der Sicherheit wahrnehmen können. Auf Händeschütteln muss verzichtet werden und ein gewisser Abstand ist zu wahren.

Bei auftretenden Symptomen bitten wir Sie, Termine abzusagen und nicht zu den Besichtigungen zu erscheinen. Es wird sich immer ein alternativer Besichtigungstermin finden.

In dringenden Notfällen sind wir weiter telefonisch unter der Ihnen bekannten Notrufnummer für Sie erreichbar!

Bleiben Sie gesund!

16.03.2020

Das BGH Urteil VIII ZR 62/19 "An Hausmeister entrichtete Notdienstpauschale stellen keine Betriebskosten dar, Vorliegen von nicht umlagefähigen Betriebskosten" und das LG Urteil Leipzig 8 O 1620/18 "Klausel in Wohnraummietvertrag zum Tragen von Kosten einer Zwischenablesung anlässlich eines Mietverhältnisendes ist unzulässig, Unwirksamkeit der Klausel wegen unangemessener Benachteiliigung der Mieter" sind unter Fachbeiträge eingestellt.

13.03.2020

Neue Anzeigen von Wohnungen in Bochum und Herne wurden unter Vermietung als auch unter ImmobilienScout24 frei geschaltet. Wohnungen wurden vermietet.